Der konservative Rechtsaktivisit Mike Davis schlug diese Woche eine aggressive Einwanderungsreform vor, sollte der Oberste Gerichtshof gegen die Trump-Regierung in der Frage des Geburtsortprinzips entscheiden – darunter ein Aufruf, die Inhaftierung und Abschiebung von Frauen im gebärfähigen Alter vorrangig zu behandeln.
Davis, ein prominenter Verbündeter von Präsident Donald Trump und Leiter des Article III Project, formulierte seine Beiträge auf der Grundlage der Erwartung, dass das Gericht gegen die Position der Regierung entscheiden werde. Er beschuldigte die Richter im Voraus, sich darauf vorzubereiten, das Geburtsortprinzip „gesetzwidrig" auf Kinder illegaler Einwanderer auszuweiten.

In einem Beitrag schrieb Davis, dass wenn das Gericht „gesetzwidrig so tut, als hätten wir einen Bürgerkrieg geführt und anschließende Gesetze verabschiedet, um illegalen Ausländern das Geburtsortprinzip zu gewähren, müssen wir Drittlandinhaftierungen und Massenabschiebungen verstärken."
„Ohne Gnade", fügte er hinzu.
Er ging dann noch weiter und visierte eine bestimmte Gruppe als Ziel an.
„Wir müssen mit Frauen im gebärfähigen Alter beginnen", schrieb Davis und schloss den Beitrag mit einem einzigen Wort: „Adios."
In einem verwandten Beitrag wiederholte Davis die Formulierung und erklärte, dass der Oberste Gerichtshof „das Geburtsortprinzip gesetzwidrig an illegale Ausländer verschenken" wolle und dass die Reaktion darauf „Frauen im gebärfähigen Alter zur obersten Priorität machen" solle.
Dieser Beitrag war an eine Nachricht des Ministeriums für Innere Sicherheit von Beamtem Markwayne Mullin angehängt, der die Abschiebebemühungen der Regierung als auf „kriminelle illegale Ausländer" abzielend angepriesen hatte, darunter „Vergewaltiger, Mörder, Pädophile und Bandenmitglieder".
Davis ist keine Randfigur in der Bewegung. Er wurde für leitende Rechtspositionen im Umfeld Trumps ins Gespräch gebracht und hat sich als Vollstrecker der streitbarsten Rechtspositionen der Regierung positioniert.
Sein Vorschlag, Abschiebemaßnahmen auf Grundlage der Reproduktionsfähigkeit mit Frauen zu beginnen, zog auf X sofortige Aufmerksamkeit auf sich.
Der Oberste Gerichtshof hat sein Urteil im Fall des Geburtsortprinzips noch nicht gefällt.


