PUTRAJAYA, 30. Juni — Eine Gruppe von Mitarbeitern der Universiti Malaya (UM) ist mit ihrem Antrag auf Zulassung einer Berufung beim Bundesgericht gescheitert. Sie wollten die Abweisung ihrer Klage gegen das Regierungsrundschreiben anfechten, das eine obligatorische Covid-19-Impfung vorschreibt.
Ein Dreirichtergremium, bestehend aus den Richtern Datuk Rhodzariah Bujang, Tan Sri Ahmad Terrirudin Mohd Salleh und Datuk Azmi Ariffin, wies den Antrag der Gruppe ab, da diese die Anforderungen gemäß Abschnitt 96 des Courts of Judicature Act 1964 nicht erfüllten.
Richterin Rhodzariah ordnete an, dass die Antragsteller jeweils RM25.000 an Prozesskosten an die Regierung und den UM-Kanzler zahlen müssen.
Am 27.10.2021 reichten die UM-Mitarbeiter sowie mehrere Lehrer verschiedener staatlicher Schulen einen Antrag auf gerichtliche Überprüfung gegen sechs Beschwerdegegner ein, nämlich den Bildungsminister, den Generaldirektor für Bildung, den Generaldirektor der Abteilung für öffentlichen Dienst (PSD), den Gesundheitsminister, den Generaldirektor für Gesundheit und die malaysische Regierung.
Sie beantragten die Aufhebung des vom Generaldirektor des öffentlichen Dienstes am 18.10.2021 herausgegebenen Rundschreibens, das die Covid-19-Impfung für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst verpflichtend machte und das Mandat auf Mitarbeiter von Körperschaften des öffentlichen Rechts und lokalen Behörden ausweitete.
Der Gruppe wurde zunächst im Mai 2022 vom High Court die Genehmigung erteilt, eine gerichtliche Überprüfung des Rundschreibens einzuleiten.
Am 14.12.2023 wies der High Court den Antrag jedoch nach Prüfung der Begründetheit des Falls ab und entschied, dass die Impfpflichtanordnung rechtmäßig, angemessen und vernünftig sei.
Ihre Berufung wurde später am 07.01. dieses Jahres vom Berufungsgericht abgewiesen. Daraufhin stellten die UM-Mitarbeiter einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Bundesgericht, während die Lehrer die Angelegenheit nicht weiter verfolgten.
Im Laufe des Verfahrens forderte der Anwalt der Antragsteller, Adrian Yeow Way Thiam, das Gericht auf, die Zulassung für fünf Rechtsfragen zu erteilen, die vom Bundesgericht entschieden werden sollen.
Der leitende Bundesanwalt Liew Horng Bin argumentierte jedoch, dass die vorgeschlagenen Fragen keinen direkten Bezug zu den von den Antragstellern in ihrer gerichtlichen Überprüfung beantragten Hauptrechtsmitteln hätten.
Darüber hinaus vertrat die Anwältin Raja Eileen Soraya Raja Aman, die den UM-Kanzler vertritt, die Auffassung, dass die vorgeschlagenen Fragen nicht neu seien und keine neuen Rechtspunkte aufwerfen würden. — Bernama

