Leseempfehlung
Mit der Einführung der Mehrwertsteuer (MwSt.) auf digitale Dienstleistungen gemäß Republic Act Nr. 12023 und den Revenue Regulations (RR) Nr. 3-2025 stellt sich für ausländische Anbieter digitaler Dienstleistungen und die lokalen Unternehmen, die ihre Dienste in Anspruch nehmen, die Frage nach ihren Steuerpflichten, die im Revenue Memorandum Circular (RMC) Nr. 47-2025 geklärt wurden.
Zur weiteren Klarstellung hat das Bureau of Internal Revenue (BIR) kürzlich RMC Nr. 59-2026 herausgegeben, das klare Antworten liefert, insbesondere zu Fragen der Registrierung nicht ansässiger Anbieter digitaler Dienstleistungen (NRDSP), grenzüberschreitenden digitalen Transaktionen, plattformbasierten Diensten und der Nichtanwendbarkeit von Steuerabkommen auf die MwSt.
Ja, jedoch hängt es nach wie vor von der Art der Transaktion ab.
Gemäß Republic Act Nr. 12023, Revenue Regulations Nr. 3-2025 und den Klarstellungen in RMC Nr. 59-2026 unterliegt ein NRDSP, der Dienstleistungen erbringt, die auf den Philippinen konsumiert werden, grundsätzlich einer MwSt. von 12 %.
Bild aus dem BIR-Informationsmaterial zur MwSt. auf digitale Dienstleistungen
Handelt es sich bei der Transaktion um B2C oder um einen einzelnen Verbraucher auf den Philippinen, ist der NRDSP dafür verantwortlich, sich beim BIR zu registrieren, die MwSt. einzubehalten und abzuführen sowie MwSt.-Erklärungen einzureichen.
Handelt es sich jedoch um B2B, also NRDSPs, die Dienstleistungen direkt an philippinische Unternehmen erbringen, muss das philippinische Unternehmen die MwSt. durch Einbehalt/Reverse-Charge-Verfahren auf Grundlage der von seinen ausländischen Lieferanten ausgestellten Rechnung abführen und die MwSt.-Erklärung einreichen.
Ja. NRDSPs müssen sich dennoch beim BIR registrieren und MwSt.-Erklärungen einreichen, auch wenn die von ihnen erbrachten digitalen Dienstleistungen von der MwSt. befreit sind. Ihre steuerbefreiten Umsätze sind als solche in ihren MwSt.-Erklärungen anzugeben.
Grundsätzlich muss sich der ausländische Anbieter digitaler Dienstleistungen registrieren. Wenn er jedoch nur mit einem ausländischen verbundenen Unternehmen und nicht direkt mit dem philippinischen Tochterunternehmen Geschäfte tätigt, gilt das ausländische verbundene Unternehmen als NRDSP und muss sich beim BIR registrieren.
Eine wesentliche Klarstellung im RMC Nr. 59-2026 besagt, dass die MwSt. eine eigenständige Steuerart ist, die auf den Konsum erhoben wird, und sich damit von Steuerabkommen unterscheidet, die in erster Linie Einkommensteuern betreffen, wie z. B. Steuern auf Unternehmensgewinne, Lizenzgebühren, Zinsen und Dividenden.
Das BIR stellte klar, dass Abkommensbestimmungen grundsätzlich nicht geltend gemacht werden können, um NRDSPs von MwSt.-Pflichten zu befreien, da ein ausländisches Unternehmen, selbst wenn es für Einkommensteuerzwecke Anspruch auf Abkommensvorteile hat, dennoch den philippinischen MwSt.-Regeln für lokal konsumierte digitale Dienstleistungen unterliegen kann.
Bevor dieses Gesetz in Kraft trat, waren lokale Unternehmen im Allgemeinen verpflichtet, MwSt. zu erheben, während viele ausländische Anbieter digitaler Dienste dies nicht waren, und die Regierung ist der Ansicht, dass dies ein ungleiches Wettbewerbsumfeld geschaffen hat.
Ziel des Gesetzes zur MwSt. auf digitale Dienstleistungen ist es, gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen lokalen und ausländischen Anbietern herzustellen. Durch die Verpflichtung zur MwSt. auf digitale Dienstleistungen, unabhängig davon, wo der Anbieter ansässig ist, strebt das BIR eine steuerliche Gleichbehandlung aller Unternehmen an, die philippinische Kunden bedienen. – Rappler.com
Mon Abrea ist ein globaler Steuerrechtsexperte und leitender Steuerberater der Asian Consulting Group (ACG), dem führenden Steuerberatungs- und Investmentberatungsunternehmen der Philippinen – das multinationalen Konzernen, ausländischen Investoren und Regierungsinstitutionen Steuerstrategie, Compliance und politische Beratung bietet. Für strategische Steuerberatung wenden Sie sich an CONSULT ACG, oder senden Sie eine E-Mail an consult@acg.ph, um Investitions- und Steuer-Briefings in wichtigen Städten in Asien, dem Nahen Osten, Ozeanien, Europa und Nordamerika zu veranstalten.
