Sam Bankman-Fried (SBF), der Gründer der insolventen Kryptowährungsbörse FTX, hat offiziell bei US-Präsident Donald Trump einen Begnadigungsantrag gestellt.
Der Antrag beim Office of Pardon Advocates des US-Justizministeriums ist die erste offizielle Aufzeichnung von Bankman-Frieds Versuchen, eine Begnadigung von Trump zu erhalten.
Ein bemerkenswerter Punkt in dem Antrag ist, dass SBF keine Strafreduzierung beantragt hat. Der Ausdruck „Begnadigung nach Verbüßung der Strafe" in dem Dokument weist darauf hin, dass Bankman-Fried keine Verkürzung seiner 25-jährigen Haftstrafe im Sinne einer vorzeitigen Entlassung anstrebt. Stattdessen beantragt SBF die Wiederherstellung seiner bürgerlichen Rechte nach Verbüßung seiner Strafe sowie die Aufhebung bestimmter rechtlicher Einschränkungen, die aufgrund seiner Verurteilung verhängt wurden.
Zuvor war behauptet worden, dass Bankman-Frieds Familie inoffizielle Versuche über Personen aus Trumps Umfeld unternommen habe. Der neueste Antrag zeigt jedoch, dass der Prozess zum ersten Mal über offizielle Kanäle abgewickelt wird.
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Andererseits bestätigte Bankman-Fried gegenüber Fox Business „definitiv", dass er eine präsidentielle Begnadigung erhalten möchte, weigerte sich jedoch, Fragen zu beantworten, ob seine Familie dafür lobbyiert. SBF bestritt außerdem wie zuvor den Vorwurf, Kundengelder gestohlen zu haben, und behauptete, dass FTX-Nutzer bisher Erstattungen von etwa 170 Prozent erhalten hätten.
Bankman-Fried wurde 2024 zu 25 Jahren Gefängnis verurteilt, wegen Betrugs- und Verschwörungsvorwürfen im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch von FTX im Jahr 2022. Die Staatsanwaltschaft behauptete, SBF habe ein betrügerisches System orchestriert, das zu Verlusten in Milliardenhöhe für Kunden und Investoren führte.
Nach den Nachrichten über SBFs Begnadigungsantrag gewann FTX Token (FTT), ein Token aus dem FTX-Ökosystem, im Tagesverlauf etwa 40 % an Wert. Marktakteure bleiben jedoch vorsichtig, ob dieser Anstieg des Token-Preises nachhaltig sein wird.
Das Diagramm zeigt den jüngsten Anstieg des FTT-Preises.
*Dies ist keine Anlageberatung.
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