Das Hohe Gericht von Kangar entschied, dass der Sprecher der Landesversammlung von Perlis, Rus’sele Eizan, sein Ermessen gemäß Artikel 50A der Landesverfassung wirksam ausgeübt hat. (Bernama-Foto)
PETALING JAYA: Das Hohe Gericht von Kangar hat heute eine Klage abgewiesen, die von drei ehemaligen PAS-Abgeordneten eingereicht wurde, um die Entscheidung des Sprechers der Landesversammlung von Perlis, Rus’sele Eizan, anzufechten, ihre Sitze im vergangenen Dezember für vakant zu erklären.
Richter Abazafree Abbas gab dem Antrag von Rus’sele statt, die ursprüngliche Vorladung abzuweisen, ohne eine Kostenanordnung zu treffen, berichtete Sinar Harian.
In seiner Entscheidung führte Abazafree aus, dass Artikel 72(1) der Bundesverfassung den Sprecher der Landesversammlung schütze, was bedeute, dass die Gültigkeit seiner Entscheidung nicht vor Gericht angefochten werden könne.
Das Gericht stellte zudem fest, dass Rus’sele sein Ermessen gemäß Artikel 50A der Landesverfassung wirksam ausgeübt hatte.
Es erklärte, es habe keine Zuständigkeit, in die Angelegenheiten der Landesversammlung einzugreifen, entsprechend dem Prinzip der Gewaltenteilung, solange die Macht innerhalb des Gesetzes und der Verfassung ausgeübt werde.
Am 25.12. kündigte Rus’sele an, dass die Sitze von Guar Sanji, Bintong und Chuping vakant seien, da ihre jeweiligen Abgeordneten – Ridzuan Hashim, Fakhrul Anwar Ismail und Saad Seman – zwar nicht entlassen worden seien, aber ihre PAS-Mitgliedschaften „beendet“ wurden, weil sie die Unterstützung für den damaligen Menteri Besar Shukri Ramli zurückgezogen hatten.
Am 02.01. reichte jeder der drei einen Antrag ein, in dem festgestellt werden sollte, dass Rus’seles Entscheidung, ihre Sitze für vakant zu erklären, ultra vires, nichtig, ungültig und fehlerhaft sei.
Rus’sele reichte seinen Antrag auf Abweisung der Klage im Februar ein.
Rus’sele wurde durch die Anwälte Wan Rohimi Wan Daud, Yusfarizal Yussoff und Faizi Che Abu vertreten, während die drei ehemaligen Abgeordneten durch Jamil Yaacob vertreten wurden.
Wan Rohimi sagte später, sie würden es den Klägern überlassen, zu entscheiden, ob sie innerhalb der nächsten 30 Tage Berufung beim Berufungsgericht einlegen würden.


