KUALA LUMPUR, 05.07. — Die Föderation der malaysischen Hersteller (FMM) hat die Vereinigten Staaten (USA) aufgefordert, eine...KUALA LUMPUR, 05.07. — Die Föderation der malaysischen Hersteller (FMM) hat die Vereinigten Staaten (USA) aufgefordert, eine...

Bestrafen Sie regelkonforme malaysische Hersteller nicht mit pauschalen Zöllen, appelliert die FMM an die USA

2026/07/05 11:55
3 Min. Lesezeit
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KUALA LUMPUR, 05.07.2024 — Die Federation of Malaysian Manufacturing (FMM) hat die Vereinigten Staaten (USA) aufgefordert, einen ausgewogenen Ansatz für ihre vorgeschlagene Section 301-Zollmaßnahme für Importe im Zusammenhang mit Zwangsarbeit zu verfolgen, und warnte davor, dass pauschale Zölle konforme malaysische Hersteller bestrafen und etablierte Lieferketten stören könnten.

In einer Eingabe an das Büro des United States Trade Representative (USTR) erklärte der FMM-Präsident Jacob Lee Chor Kok, dass er die Bemühungen zur Beseitigung von Zwangsarbeit in globalen Lieferketten uneingeschränkt unterstütze, betonte jedoch, dass zusätzliche Zölle Hersteller, die bereits strenge Arbeitsstandards einhalten, nicht ungerecht benachteiligen sollten.

„Viele malaysische Hersteller, die in die USA exportieren, unterliegen bereits strengen, kundengetriebenen Anforderungen an die Einhaltung von Arbeitsvorschriften, einschließlich Audits, Verhaltenskodizes für Lieferanten und Rückverfolgbarkeitspflichten“, sagte er in einer heutigen Erklärung.

Der Verband warnte zudem, dass der vorgeschlagene zusätzliche Zoll selbst den US-Handel belasten könnte, indem er die Kosten für US-Importeure, Hersteller und Verbraucher erhöht, insbesondere dort, wo malaysische Lieferanten Teil langjähriger und spezialisierter Lieferketten sind.

Aufgrund des Feedbacks seiner Mitglieder sagte Lee, dass die zusätzlichen Kosten direkt oder teilweise an US-Kunden weitergegeben werden könnten, was potenzielle Auswirkungen auf die Preisgestaltung, die Produktverfügbarkeit und die Lieferzeiten habe.

Zu seinen Empfehlungen gehörte der Aufruf der FMM an die USTR, die bestehenden Ausschlüsse in Anhang A beizubehalten, insbesondere für elektrische und elektronische Produkte, Halbleiter und damit verbundene Produktlinien, die als kritisch für globale Lieferketten beschrieben wurden.

Sie forderte die USA zudem auf, malaysische Produkte, die bereits unter die Zölle des Section 232 fallen, keinen zusätzlichen Zöllen im Rahmen der vorgeschlagenen Section 301-Maßnahme zu unterwerfen.

„Eine Schlüsselempfehlung in der Eingabe der FMM ist die Einrichtung eines regelmäßigen Überprüfungsmechanismus durch die USTR, mindestens jährlich, um die fortbestehende Notwendigkeit und Angemessenheit aller auf Waren malaysischen Ursprungs angewandten Zollsätze zu bewerten“, sagte Lee.

Er betonte, dass Malaysia seine Bemühungen zur Verbesserung der Einhaltung von Arbeitsvorschriften durch Reformen der Rekrutierungsgebührenpraktiken, Änderungen der Arbeitsgesetze und Abhilfemaßnahmen nach früheren Withhold Release Orders des US-Zoll- und Grenzschutzes verstärkt habe.

Er nannte die Einrichtung der Inter-Agency Task Force on Forced Labour, die am 23.06.2024 von Investment, Trade and Industry Minister Datuk Seri Johari Abdul Ghani im Parlament angekündigt wurde, als Beweis für das anhaltende Engagement des Landes zur Bekämpfung von Zwangsarbeit.

„Die FMM ist der Ansicht, dass die laufenden Reformbemühungen Malaysias bei jeder zukünftigen Bewertung durch die USTR anerkannt werden sollten“, sagte Lee und fügte hinzu, dass ein regelmäßiger Überprüfungsmechanismus einen praktischen Weg bieten würde, um Fortschritte im malaysischen nationalen Rahmenwerk fair und strukturiert zu berücksichtigen.

Er sagte, die FMM werde den Dialog mit der malaysischen Regierung, der USTR und anderen Interessengruppen fortsetzen, um Maßnahmen zu unterstützen, die Zwangsarbeit wirksam beseitigen und gleichzeitig den legitimen Handel, die Widerstandsfähigkeit der Lieferketten und die Wettbewerbsfähigkeit verantwortungsbewusster Hersteller bewahren.

Am 02.06.2024 veröffentlichte die USTR ihre Ergebnisse im Rahmen der Section 301-Untersuchung zu Zwangsarbeit unter Beteiligung Malaysias und schlug einen 10-prozentigen Zoll auf malaysische Waren nach Ablauf des am 24.07.2024 auslaufenden Zolls vor, der gemäß Section 122 des Trade Act von 1974 erhoben wurde. — Bernama

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