Die Bangko Sentral ng Pilipinas hat Maßnahmen ergriffen, um die Aufsicht über den digitalen Vermögensmarkt auf den Philippinen zu stärken. Das BSP-Verbot für virtuelle Vermögenswerte mit Datenschutzfunktionen untersagt Anbietern virtueller Vermögenswertdienstleistungen, anonymitätssteigernde Coins zu listen oder zu unterstützen.
Gleichzeitig hat die Zentralbank VASPs angewiesen, strengere Standards für das Token-Listing, die Überwachung und die Auslistung einzuführen. Dieser Schritt markiert eine erhebliche Verschärfung der regulatorischen Kontrolle über den schnell wachsenden Kryptosektor.
Die BSP hat ein Memorandum herausgegeben, das VASPs verpflichtet, einen robusten Due-Diligence-Prozess für das Listing virtueller Vermögenswerte zu etablieren. Die Richtlinie wurde von BSP-Vizegouverneurin Lyn Javier herausgegeben und gilt für alle regulierten Plattformen.
VASPs müssen jeden Token vor dem Listing anhand von sechs definierten Säulen bewerten. Diese umfassen den Emittentenhintergrund, die Marktreife, Anwendungsfälle, Transparenz, Rückverfolgbarkeit, Sicherheit, Liquidität und rechtliche Compliance.
Für den Emittentenhintergrund können VASPs Gründungsdokumente, Finanzberichte und Eigentumsstrukturen prüfen. Eignungsprüfungen für Direktoren, leitende Angestellte und Betreiber der ausgebenden Einheit sind ebenfalls erforderlich.
VASPs müssen auch potenzielle Interessenkonflikte untersuchen, die den Emittenten, andere VASPs oder Regierungsbeamte betreffen. Dieses Maß an Prüfung bringt die VASP-Standards näher an jene heran, die für traditionelle Finanzinstitute gelten.
Zu den Faktoren der Marktreife gehören Marktkapitalisierung, durchschnittliches 30-Tage-Handelsvolumen und Ausgabepreis. Die Anzahl der On-Chain-Inhaber und die Börsen, die den Vermögenswert bereits unterstützen, werden ebenfalls berücksichtigt.
VASPs müssen Whitepapers und Projektdokumentationen für Kunden leicht zugänglich machen. Diese Dokumente sollten Tokenomics, Zielnutzer, unterstützte Blockchains und relevante Risikohinweise abdecken.
Im Hinblick auf Transparenz und Sicherheit können VASPs die zugrunde liegende Blockchain-Technologie des Tokens, den Konsensalgorithmus und bekannte Schwachstellen prüfen. Unabhängige Audits und die Abdeckung durch Blockchain-Analyseunternehmen sind ebenfalls Bewertungsfaktoren.
Asset-besicherte und Fiat-besicherte Token unterliegen einer zusätzlichen Prüfung hinsichtlich Minting, Ausgabe, Tilgung und Protokollen zur Werterhaltung.
Liquiditätsanbieter, Auszahlungsrechte und Reservezusammensetzung werden im Rahmen der Tilgungs- und Liquiditätssäule geprüft.
Über die Listing-Genehmigung hinaus verlangt die BSP von VASPs eine kontinuierliche Überwachung der gelisteten virtuellen Vermögenswerte. Plattformen müssen Abweichungsschwellen festlegen, die als automatische Auslöser für eine Aussetzung oder Auslistung dienen.
Token, die die beim ersten Listing angewandten Standards nicht mehr erfüllen, müssen entfernt werden. Diese fortlaufende Anforderung verhindert, dass Plattformen das Listing als einmalige Compliance-Übung behandeln.
VASPs müssen Token im Falle nachteiliger Marktentwicklungen oder anormaler Kursbewegungen aussetzen oder ausgelistet werden.
Rechtliche und regulatorische Nichteinhaltung, Cybersicherheitsbedenken und Verbraucherschutzrisiken gelten ebenfalls als Auslistungsgründe.
Irreführende Offenlegungen und Marktmissbrauch sind in der Liste der sofortigen Aussetzungsauslöser enthalten. Der Rahmen der BSP wendet eine kontinuierliche risikobasierte Perspektive auf alle gelisteten digitalen Vermögenswerte an.
Das BSP-Verbot für virtuelle Vermögenswerte mit Datenschutzfunktionen gehört zu den direktesten Bestimmungen des Memorandums. Privacy Coins, die Transaktionsdetails und Nutzeridentitäten verschleiern, sind nun ausdrücklich von VASP-Plattformen verboten.
Das Verbot richtet sich gegen anonymitätssteigernde virtuelle Vermögenswerte, die die Rückverfolgbarkeit einschränken und die Bemühungen zur Bekämpfung von Geldwäsche erschweren. Dies positioniert die Philippinen neben anderen Rechtsordnungen, die Maßnahmen zur Einschränkung des Zugangs zu Privacy Coins ergriffen haben.
Während die BSP spezifische Dokumentationsanforderungen skizzierte, wies sie darauf hin, dass die Liste nicht abschließend ist. VASPs ist es gestattet, eigene interne Listing-Rahmenwerke zu entwickeln, sofern diese den BSP-Richtlinien entsprechen.
Der Ansatz des Regulators gibt Plattformen eine gewisse Flexibilität, während er gleichzeitig Mindeststandards aufrechterhält. Dieses Gleichgewicht spiegelt eine pragmatische Haltung gegenüber einem Markt wider, der sich weiterhin schnell weiterentwickelt.
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