Die New York Stock Exchange (NYSE) hat bei der U.S. Börsenaufsichtbehörde SEC einen vorgeschlagenen Regeländerungsantrag eingereicht, um die Genehmigung für tokenisierte Versionen qualifizierter Aktien und börsengehandelter Fonds zu erhalten, die im Rahmen eines dreijährigen Pilotprogramms der Depository Trust Company an der Börse gehandelt werden sollen.
Gemäß der Einreichung müsste ein tokenisiertes Wertpapier in wesentlichen Punkten mit seinem traditionellen Pendant übereinstimmen, einschließlich CUSIP, Tickersymbol, Rechten, Privilegien und Fungibilität, während der Handel im selben Auftragsbuch stattfinden und denselben Ausführungsprioritätsregeln wie Standard-Wertpapiere folgen würde. Clearing und Abrechnung würden weiterhin über DTC auf T+1-Basis erfolgen.
Der Vorschlag würde Regel 7.50 für tokenisierte Wertpapiere schaffen und mehrere bestehende Bestimmungen zu Definitionen, Auftragsbearbeitung, Routing, Ausführung, Clearing und Abrechnung ändern. Die Börse erklärte, dass ihr aktuelles Regelwerk keinen Mechanismus vorsieht, der es tokenisierten Wertpapieren ermöglicht, in diesem Format zu handeln.
Die Einreichung ist mit einem DTC-Pilotprogramm verknüpft, auf das in einem SEC-Mitarbeiter-No-Action-Schreiben vom 11.12.2025 Bezug genommen wird, und gilt nur für Wertpapiere und Mitgliedsfirmen, die für dieses Programm qualifiziert sind. In der Einreichung beschrieb die Börse die qualifizierten Firmen als DTC Eligible Participants und die qualifizierenden Vermögenswerte als DTC Eligible Securities, die genehmigte Aktien und börsengehandelte Produkte umfassen können.
Laut der Börse würden tokenisierte Wertpapiere Teil des nationalen Marktsystems bleiben, anstatt an einen separaten Blockchain-Handelsplatz verlagert zu werden. Aufträge würden weiterhin über die NYSE eingegeben, wobei token-basiertes Clearing und Abrechnung nur dann verwendet werden, wenn ein qualifizierter Teilnehmer diese Option bei der Auftragserfassung auswählt.
Die Börse erklärte außerdem, dass das Modell darauf ausgerichtet ist, die tokenisierten und konventionellen Versionen eines Wertpapiers im selben Buch koexistieren zu lassen, anstatt einen Parallelmarkt zu schaffen.
Die Einreichung argumentiert, dass das bestehende US-Wertpapierrecht tokenisierte Instrumente aufnehmen kann, ohne eine separate Marktstruktur zu erfordern. Sie stellt den Vorschlag auch in den Kontext früherer Marktübergänge, einschließlich Dezimalisierung, elektronischem Handel und börsengehandelten Fonds.
Gleichzeitig weist das Dokument darauf hin, dass die Tokenisierung neue operative, verwahrungs-, compliance-, abrechnungs-, steuerberichterstattungs- und preisbezogene Überlegungen mit sich bringen würde, insbesondere wenn das Modell später über weit gehandelte börsennotierte Wertpapiere hinaus auf dünnere oder schwerer zu bewertende Vermögenswerte angewendet würde.
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