Yuga Labs hat seine mehrjährige Klage gegen zwei Künstler wegen Markenverletzung im Zusammenhang mit NFTs beigelegt.
Dokumente, die am 08.04. beim U.S. District Court for the Central District of California eingereicht wurden, bestätigen, dass die Beklagten und Künstler Ryder Ripps und Jeremy Cahen eine endgültige Vergleichsvereinbarung mit Yuga Labs erreicht haben.
Im Rahmen der Vergleichsvereinbarung wurde beiden Künstlern dauerhaft untersagt, das Bildmaterial und die Marken von Yuga Labs weiter zu verwenden. Sie sind außerdem verpflichtet, alle Smart Contracts, Domains und alle verbleibenden NFTs, die mit dem RR/BAYC-Projekt verbunden sind, innerhalb der nächsten 10 Tage an Yuga Labs zu übertragen.
Ripps und Cahen wurde außerdem befohlen, die Konten „oder andere in dieser Verfügung genannte Vermögenswerte" nicht zu übertragen, zu verbergen oder anderweitig zu veräußern, insbesondere „um die Einhaltung zu umgehen oder zu vereiteln."
Wie crypto.news zuvor berichtete, wurde die Klage erstmals im Juni 2022 von Yuga Labs beim Gericht eingereicht, wobei der Bored Ape Yacht Club-Schöpfer Ripps und Cahen beschuldigte, die Bored Ape Yacht Club-Cartoon-Affenbilder zu verwenden und vom Verkauf von „Nachahmungs"-Versionen zu profitieren.
Die Beklagten argumentierten zunächst, dass ihre NFTs, die Anfang 2022 erstmals geminted wurden, als Satire und Parodie der echten Bored Ape Yacht Club-Kollektion gedacht waren. Ihre Verteidigung basierte auf dem First Amendment und den Gesetzen zur Meinungsfreiheit.
Dieses Argument hielt jedoch vor Gericht nicht stand, und im April 2023 entschied ein Richter zugunsten von Yuga Labs und stellte fest, dass Ripps und Cahen Urheberrechtsgesetze verletzt hatten, indem sie verwirrend ähnliche Versionen der BAYC-Kollektion erstellten. Das Gericht ordnete an, dass das Duo 1,37 Millionen Dollar aus ihren Gewinnen zahlen musste, zusammen mit einem zusätzlichen Betrag für Anwaltskosten.
Im Jahr 2024 wurde das Urteil auf 9 Millionen Dollar erhöht, nachdem Yuga Labs eine Gegenforderung gewonnen hatte; anschließend verwarf ein Berufungsgericht das Urteil in bestimmten Punkten und schlug vor, dass ein Prozess erforderlich sei, um die verbleibenden Fragen bezüglich Schadensersatz und Absicht zu klären, bevor diese endgültige Einigung erreicht wurde.


